FriedWald

Beerdigungsvorsorge

Angehörige entlasten

Kaum jemand befasst sich gerne mit dem Tod. Schon gar nicht mit dem eigenen. Zur optimalen Vorsorge gehört auch, sich beizeiten Gedanken über die eigene Beerdigung zu machen – vielleicht ja auch über eine alternative Bestattungsform, die gerade getestet wird.

Nadine Effert
· 2025
Erschienen in

Tabu

am 18. Juli 2025 in „Focus“
Vielleicht kennen Sie das Gesellschaftsspiel Tabu, bei dem die spielenden Personen versuchen, Begriffe zu beschreiben, ohne bestimmte Wörter zu verwenden? In der Gesellschaft geht es bei Tabus weniger um einzelne Begriffe, sondern um Verhaltensweisen oder Angelegenheiten, über die man...

Vielen Menschen ist zwar bewusst, dass sie nicht nur die Nachlassplanung, sondern auch das Thema „Bestattung“ anpacken sollten, doch die Realität zeigt: Nur zehn Prozent der Deutschen haben laut einer aktuellen YouGov-Umfrage bereits alles geregelt.1 Das Thema Bestattungsvorsorge empfinden 14 Prozent als unangenehm, 18 Prozent verdrängen es bewusst. Viele fühlen sich dafür zu jung, dabei kann das Schicksal auch früh im Leben zuschlagen. Die Hinterbliebenen sollten Zeit zum Trauern haben und sich nicht den Kopf darüber zerbrechen müssen, wie die verstorbene Person die letzte Ruhe finden möchte oder wie die Beerdigung finanziert werden soll. 

 

In einer Bestattungsvorsorge halten Vorsorgende ihre Wünsche fest.

Schriftliche Bestattungsverfügung

Erd- oder Feuerbestattung? Welche Art von Urnengrab: in einem anonymen Hain auf dem Friedhof, in einem FriedWald®, in einer Urnenwand oder auf See? Wie soll die Trauerfeier organisiert sein? Bis zum endgültigen Abschied ist eine Menge zu entscheiden. Persönliche Wünsche sollten in einer Bestattungsverfügung schriftlich festgehalten werden. Dies betrifft auch die Nennung einer Vertrauensperson, die die Totenfürsorge übernimmt und dafür verantwortlich ist, dass die in der Verfügung angeordneten Wünsche umgesetzt werden.

Tipp: Das Dokument am besten im Familien- oder Stammbuch aufbewahren, denn dieses benötigen die Angehörigen im Todesfall zuerst. „Zur Finanzierung der Bestattungskosten bietet sich entweder eine Versicherung in Raten an, oder man hinterlegt die Summe als zweckgebundene Einlage, zum Beispiel bei der Deutschen Bestattungsvorsorge Treuhand AG“, sagt Elke Herrnberger, Pressesprecherin des Bundesverbands Deutscher Bestatter.

Herz in einem Baumn

Naturverbundenheit nimmt zu

Eine Splendid-Research-Umfrage aus dem Februar 2025 zeigt: Die Erdbestattung bleibt die bekannteste und am häufigsten gewählte Methode in Deutschland.2 Doch auch naturnahe Alternativen wie Baum- oder Waldbestattungen würden an Bedeutung gewinnen – vor allem bei Menschen, die sich stark mit der Natur verbunden fühlen oder sich eine ruhige, würdige Atmosphäre wünschen. Der Umgang mit dem Tod gestaltet sich individueller. Menschen möchten selbstbestimmter über ihre letzte Ruhestätte entscheiden. Dabei stehen zunehmend auch neue Formen der Bestattung im Fokus.

Grabstein mit Blumen

Ökologische Variante

Eine völlig neue alternative Form der Bestattung ist die Reerdigung. Hierbei wird laut Erklärung der Stiftung Reerdigung der Körper des verstorbenen Menschen in einem sargähnlichen geschlossenen Kokon aus Metall in Heu, Blumen und Stroh gebettet.3 Die eigenen Mikroorganismen sorgen dafür, dass der Leichnam, sozusagen im Schnellverfahren, innerhalb von sechs bis acht Wochen zu fruchtbarer Erde wird. Verbliebene Knochen werden mit der Erde vermahlen, die anschließend auf einem Friedhof in der aktiven Bodenschicht eingebracht wird. Befürworter argumentieren, die Reerdigung sei energieschonender als die Kremation und eine ökologische Alternative zur Erdbestattung. In Deutschland ist das Bestattungsrecht Ländersache. Seit 2022 ist Reerdigung im Bundesland Schleswig-Holstein möglich, zunächst als Pilotprojekt und aktuell auf Grundlage einer gesetzlichen Erprobungsklausel für neue Bestattungsarten; auch in Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern darf die Erde probeweise beigesetzt werden. Andere Bundesländer möchten die Testphasen abwarten, wiederum andere wie Bayern und Baden-Württemberg werden die Reerdigung nicht erlauben.