Vielen Menschen ist zwar bewusst, dass sie nicht nur die Nachlassplanung, sondern auch das Thema „Bestattung“ anpacken sollten, doch die Realität zeigt: Nur zehn Prozent der Deutschen haben laut einer aktuellen YouGov-Umfrage bereits alles geregelt.1 Das Thema Bestattungsvorsorge empfinden 14 Prozent als unangenehm, 18 Prozent verdrängen es bewusst. Viele fühlen sich dafür zu jung, dabei kann das Schicksal auch früh im Leben zuschlagen. Die Hinterbliebenen sollten Zeit zum Trauern haben und sich nicht den Kopf darüber zerbrechen müssen, wie die verstorbene Person die letzte Ruhe finden möchte oder wie die Beerdigung finanziert werden soll.
In einer Bestattungsvorsorge halten Vorsorgende ihre Wünsche fest.
Schriftliche Bestattungsverfügung
Erd- oder Feuerbestattung? Welche Art von Urnengrab: in einem anonymen Hain auf dem Friedhof, in einem FriedWald®, in einer Urnenwand oder auf See? Wie soll die Trauerfeier organisiert sein? Bis zum endgültigen Abschied ist eine Menge zu entscheiden. Persönliche Wünsche sollten in einer Bestattungsverfügung schriftlich festgehalten werden. Dies betrifft auch die Nennung einer Vertrauensperson, die die Totenfürsorge übernimmt und dafür verantwortlich ist, dass die in der Verfügung angeordneten Wünsche umgesetzt werden.
Tipp: Das Dokument am besten im Familien- oder Stammbuch aufbewahren, denn dieses benötigen die Angehörigen im Todesfall zuerst. „Zur Finanzierung der Bestattungskosten bietet sich entweder eine Versicherung in Raten an, oder man hinterlegt die Summe als zweckgebundene Einlage, zum Beispiel bei der Deutschen Bestattungsvorsorge Treuhand AG“, sagt Elke Herrnberger, Pressesprecherin des Bundesverbands Deutscher Bestatter.