Die Telematikinfrastruktur ist eine Art Quantensprung im Gesundheitswesen, denn sie schafft die Grundlage, Informationen digital zwischen Praxen, Krankenhäusern, Apotheken und weiteren Einrichtungen des deutschen Gesundheitswesens auszutauschen. Und das auf einem sehr hohen Sicherheitsniveau, wie die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) erklärt. So haben nur registrierte Personen mit einem elektronischen Heilberufsausweis oder Institutionen mit einer Institutionskarte beziehungsweise einem Praxisausweis Zugriff auf die Telematikinfrastruktur.
Versicherte müssen Berechtigung erteilen
Zudem können bestimmte Patientendaten nur abgerufen oder verändert werden, wenn die oder der Versicherte die Berechtigung dazu erteilt, zum Beispiel durch Verwendung der persönlichen Gesundheitskarte. Und: Um sicherzustellen, dass Patientendaten bestmöglich geschützt sind, überprüft das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik regelmäßig die verwendeten Verschlüsselungsverfahren. Die Vorteile der Telematik sind vielfältig. So ermöglicht sie unterschiedlichste Anwendungen wie etwa die Online-Aktualisierung der Stammdaten des Versicherten auf der Gesundheitskarte oder die Verwendung der elektronischen Patientenakte (ePA) sowie des elektronischen Medikationsplans, aber auch die Umsetzung des elektronischen Rezeptes (E-Rezept). Darüber hinaus weist etwa das Bundesgesundheitsministerium auf die Schaffung eines neuen Zugangs für digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA oder „App auf Rezept“) hin.
Digitalisierung des deutschen Gesundheitswesens: Dreimonatige Übergangsregelung
Gerade in den zurückliegenden Wochen ist der Telematikprozess zügig vorangeschritten. Versehen mit einer dreimonatigen Übergangsregelung, gibt es seit dem 1. Oktober 2021 die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU). Sie ist für alle Ärzte verpflichtend, wobei allerdings derzeit nur der elektronische Versand der eAU vom Arzt an die Krankenkassen eingeführt wurde. Bisher waren die Patienten selbst dafür verantwortlich. 2022 kommt der Versand der eAU von den Krankenkassen an den Arbeitgeber hinzu. Zudem begann am 1. Juli 2021 zunächst in einer Testphase in ausgewählten Praxen in Berlin-Brandenburg die Ausstellung von E-Rezepten. Seit dem 1. Oktober können Ärztinnen und Ärzte nun auch bundesweit auf freiwilliger Ebene E-Rezepte ausstellen. Laut KBV muss hierbei allerdings geprüft werden, dass die potenziell beliefernde Apotheke in der Lage ist, E-Rezepte zu verarbeiten.