Erhebliche Aufmerksamkeits- und Konzentrationsstörungen sowie starke Impulsivität und körperliche Unruhe: typische Symptome, die für eine Aufmerksamkeitsdefizit- und Hyperaktivitätsstörung, kurz ADHS, sprechen können. Stellen Eltern diese Auffälligkeiten bei ihrem Kind fest, braucht es fachärztlichen Rat – idealerweise von einem erfahrenen Kinder- und Jugendarzt. Zumeist bestätigt sich die Vermutung, wenn das beobachtete Verhalten seit mehr als sechs Monaten besteht und in mindestens zwei verschiedenen Lebensbereichen wie etwa zu Hause und in der Schule auftritt.
Entwicklungsstörungen sorgen für eine herausfordernde Zukunft
Steht die Diagnose, stellen sich zwangsläufig Fragen: Wie wird sich mein Kind entwickeln? Muss es auf eine Spezialschule gehen und sind Medikamente notwendig? Nicht zuletzt bleibt unklar, wie Eltern – insbesondere Alleinerziehende – mit der äußerst stressigen Situation umgehen können. Das Gute bei all den Schwierigkeiten, die sich bei notwendiger Berufstätigkeit oft noch verstärken: Eltern müssen da nicht allein durch. Denn es gibt bundesweit Hilfe, sei es durch das Elterntelefon des Kinderschutzbundes oder die Online-Beratung der Caritas. Auch werden von Psychotherapeuten oder Förderzentren bestimmte Elterncoachings angeboten.
Neue Energie durch Eltern-Kind-Kuren
Um Abstand vom Alltag zu bekommen und sich zu erholen, können zudem Eltern-Kind-Kuren eine geeignete Option sein. Und dies nicht nur für Kinder mit ADHS, sondern auch für jene mit einer Autismus-Spektrum-Störung, kurz ASS – ein Oberbegriff für das gesamte Spektrum autistischer Störungen, die mit tiefgreifender Entwicklungsstörung einhergehen. Eltern-Kind-Kuren finden in der Regel in darauf spezialisierten Kurkliniken mit Fachprogrammen und erfahrenem Personal statt. Alternativ dazu werden Reha-Maßnahmen angeboten – egal, ob für autistische oder ADHS-Kinder. Schwerpunkt sind Diagnostika, therapeutische Maßnahmen oder auch die Frage der Ursachenforschung. Gut zu wissen: Nicht nur bei der Suche der passenden Reha-Einrichtung steht die Krankenkasse zur Seite, sondern auch was die tagtägliche finanzielle Unterstützung angeht.
Leistungen aus der Pflegekasse
Kommen Eltern an ihre Grenzen, heißt es: nicht zögern und einen Antrag auf Leistungen aus der Pflegeversicherung stellen. Bereits bei geringer Beeinträchtigung (Pflegegrad 1) steht ein Entlastungsbetrag von 125 Euro für Betreuungs- oder Entlastungsleistungen zur Verfügung. Bei schwerer Beeinträchtigung der Selbständigkeit (Pflegegrad 3) erhöht sich der Anspruch auf ein monatliches Pflegegeld auf 545 Euro. Nicht zu vergessen: Benötigt der pflegende Angehörige eine Auszeit, besteht zudem ein Anspruch auf Leistungen für Verhinderungspflege über maximal 1.612 Euro pro Jahr – zumindest ein finanzieller Hoffnungsschimmer, um Kraft und Energie für die tägliche, oft sehr energiereiche und stressige Betreuung der Kinder zu schöpfen.
Quellen:
Familie mit ADHS
ADHS Deutschland e.V.
autismus Deutschland e.V.
Autismus Verstehen