Ein Pärchen unterschreibt gemeinsam Dokumente.

Nachlassplanung

Rechtzeitig an später denken

Die eigene Nachlassplanung anzugehen, schafft klare Verhältnisse, verhindert Streit und nutzt steuerliche Vorteile aus. Frühzeitig vorzusorgen kann auch etwas Befreiendes haben – etwa im Fall einer Spende. Für gemeinnützige Organisationen werden diese inzwischen zunehmend zur wichtigen Säule.

Tobias Lemser
· 2025
Erschienen in

Tabu

am 18. Juli 2025 in „Focus“
Vielleicht kennen Sie das Gesellschaftsspiel Tabu, bei dem die spielenden Personen versuchen, Begriffe zu beschreiben, ohne bestimmte Wörter zu verwenden? In der Gesellschaft geht es bei Tabus weniger um einzelne Begriffe, sondern um Verhaltensweisen oder Angelegenheiten, über die man...

Allein der Gedanke an das eigene Lebensende lähmt viele Menschen geradezu: irgendwann nicht mehr zu erleben, wie es den Liebsten um einen herum geht, die eigenen Kinder nicht mehr schützen und nicht mehr bei Themen mitreden zu können, die einem seit Langem am Herzen liegen. Oft nur schwer zu ertragende Gedankenspiele.

Nachlassplanung: Unbeliebtes Gesprächsthema

So beängstigend für viele die Auseinandersetzung mit dem Tod auch ist, so wichtig ist es, sich mit der Nachlassplanung zu beschäftigen. Laut der repräsentativen Studie „Erben und Vererben 2024“ der Deutschen Bank in Kooperation mit dem Institut für Demoskopie Allensbach setzen sich 64 Prozent der Bundesbürger „ungern“ mit dem Thema Erben und Vererben auseinander – im Jahr 2018 waren es noch 60 Prozent.1 Zwar wünschen sich laut der im November veröffentlichten Studie 41 Prozent der Menschen mehr Offenheit bei diesem Thema. Dennoch geben nur 32 Prozent der Erben an, im Vorfeld mit allen Beteiligten offen über den Nachlass gesprochen zu haben. Grund genug, endlich vorzusorgen, damit im Todesfall Bargeld, Bankvermögen, Wertsachen oder Immobilie in die richtigen Hände gelangen. Hierfür unverzichtbar ist eine unmissverständliche und rechtzeitige Nachlassplanung.

Schon gewusst?

12,5 Milliarden Euro
So viel Geld wurde im Jahr 2024 für gemeinnützige Zwecke gespendet.

Geldstapel, um welchen sich eine Papierkette in Menschenform reiht

Feste Erbfolge

Klar ist: Die gesetzlichen Erben sogenannter erster Ordnung sind die eigenen Kinder, die sich das Erbe zu gleichen Teilen aufteilen. Gibt es weder eheliche noch uneheliche Kinder und Enkelkinder, geht das Vermögen an die Eltern und deren Abkömmlinge, also die Geschwister des Verstorbenen. Nur was passiert, wenn keine Angehörigen vorhanden sind? In diesem Fall fließt der Nachlass in die Staatskasse. Doch es gibt Möglichkeiten, diese Variante abzuwenden – etwa in Form eines Testaments. So kann der Erblasser frei bestimmen, welche Person welchen Geldbetrag oder Gegenstand als Erbe erhalten soll, also auch Lebensgefährten, Patenkinder oder Freunde.

Spenden für Bedürftige

Was viele nicht wissen: Auch wenn es Angehörige gibt, denen ein Erbteil zusteht, können Erblasser ebenso gemeinnützige Organisationen mittels einer Testamentsspende unterstützen – eine Gelegenheit, auch über das eigene Leben hinaus wohltätigen Projekten, die einem am Herzen liegen, finanziell unter die Arme zu greifen.3 Entweder kann der Erblasser den gesamten Nachlass oder einen bestimmten Teil davon der Organisation zuwenden oder auch ein Vermächtnis, also einen beliebigen Geldbetrag oder Gegenstand, festlegen. 12,5 Milliarden Euro haben die Deutschen im vergangenen Jahr für gemeinnützige Zwecke gespendet. Damit ist das Spendenaufkommen laut Erhebung des Deutschen Zentralinstituts für soziale Fragen (DZI) gegenüber dem Vorjahr nur um 2,1 Prozent gesunken. „Das Spendenvolumen liegt damit trotz des schwierigen wirtschaftlichen und politischen Umfelds weiterhin auf einem sehr hohen Niveau“, sagt Burkhard Wilke, Geschäftsführer und wissenschaftlicher Leiter des DZI in Berlin. Wichtig ist jedoch, die Testamentsspende testamentarisch festzuhalten. Damit die vollständig eigenhändig verfasste und persönlich unterschriebene Erklärung nicht in falsche Hände gerät, sollte sie idealerweise bei einem Amtsgericht hinterlegt werden. Auch steuerliche Aspekte spielen eine Rolle: Da gemeinnützige Organisationen von der Erbschaftsteuer befreit sind, kommt das Vermögen immer in voller Höhe beim Empfänger an.

Quellen:

1 Deutsche Bank, 2024
2 DZI, 2025
3 DRK