Plötzlicher Schlaganfall, Herzschwäche, Demenz oder zunehmende Alterserscheinungen: Pflegebedürftigkeit kann jeden treffen. Rund zwei Drittel der 3,5 Millionen Pflegebedürftigen in Deutschland werden von Familienmitgliedern zu Hause versorgt. Dieser Entschluss verdient Achtung, sollte aber auch sorgfältig bedacht sein.
Pflege daheim: Bedarf ermitteln
Die Entlassung aus der Klinik rückt näher. Ärzte müssen entscheiden, ob der Patient im Anschluss an den Aufenthalt eine Betreuung braucht. Wird die Pflegebedürftigkeit entschieden, werden die nächsten Schritte gemeinsam mit der Familie eingeleitet. Hat sich der Angehörige entschlossen, das betreuungsbedürftige Familienmitglied zu Hause zu pflegen, sollte er zunächst einen formlosen Antrag bei der zuständigen Pflegekasse stellen. Seit Januar 2017 bewerten Pflegegrade den Pflegebedarf eines Menschen. Für die Ermittlung sind Gutachter des medizinischen Dienstes der Krankenversicherung zuständig. Sie stufen den Patienten in den pflegerischen Bedarf ein. Nach dem Pflegegrad richten sich auch die Leistungen, die der Angehörige pro Monat von der Pflegekasse erhält. Im ersten Pflegegrad sind es 125 Euro monatlich für Betreuungsleistungen sowie 40 Euro für die Versorgung mit Hilfsmitteln, die für die Pflege zu Hause angesetzt sind. Zudem gewähren die Pflegekassen einen Zuschuss zur Wohnraumausstattung von bis zu 400 Euro einmalig. Übrigens: Wenn das eigene Einkommen und die Leistungen der Kassen nicht ausreichen, kann zusätzlich Hilfe zur Betreuung beim Sozialamt beantragt werden.
Was den Alltag erleichtert
Sogenannte Hilfs- und Pflegehilfsmittel sollen die Pflege eines Angehörigen erleichtern. Hilfsmittel wie Geh- oder Hörhilfen müssen bei der zuständigen Krankenkasse beantragt werden. Dazu ist ein Rezept vom Hausarzt nötig. Für Pflegehilfsmittel ist die Pflegekasse des Patienten zuständig. Voraussetzung für den Erhalt ist, dass der Pflegegrad bereits ermittelt wurde. Grundsätzlich gilt: Kassen bezahlen eine Grundversorgung an Hilfs- und Pflegehilfsmittel. Sind kostspielige Hilfsmittel für die Betreuung erforderlich, muss das begründet werden oder man zahlt die Differenz. Bei der Genehmigung eines Hilfsmittels muss jedoch immer ein Eigenbeitrag von zehn Prozent gezahlt werden – maximal jedoch zehn Euro.
Wo Angehörige Unterstützung finden
Bei Bedarf kommt eine ambulante Pflegekraft mehrmals täglich am Tag oder in der Woche ins Haus und entlastet die Familie bei der Pflege. Beratungsgespräche sollten in den eigenen vier Wänden stattfinden, damit man einen Eindruck von der Person gewinnt. Ein seriöser Pflegedienst teilt vertraglich mit, für welche Leistung er wie vergütet werden will. Die Kosten werden direkt mit den Kassen abgerechnet. Kranken- und Pflegekassen, Pflegeportale im Internet, Kliniken und auch der Hausarzt können helfen, einen Überblick über die unterschiedlichen Dienste zu geben. Eine zweite Stütze für die pflegende Person sollten weitere Familienmitglieder sein, die in die Betreuung einbezogen werden können, denn ohne Entlastung geht es nicht. Sonst besteht für die pflegende Person die Gefahr, die Anforderungen des Pflegealltags nicht durchzustehen, zumal sie nicht weiß, wie lange die Pflegephase andauern wird.